Informationen und Kontakte
Was ist ein Gestaltungplan?
Ein Gestaltungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung eines Projektes. Beim Gestaltungsplan Bahnhofsaal bildet das Richtprojekt des Büros Nissen Wentzlaff Architekten die Grundlage des Gestaltungsplans. Ein Gestaltungsplan setzt die Leitplanken für die zukünftigen Bauprojekte und sichert die Qualität der Entwicklung. Gestaltungspläne enthalten Bestimmungen zur Einpassung und Qualität der Überbauung, Volumen, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Lärmschutz und so weiter, die speziell auf das betroffene Areal und die Umgebung zugeschnitten sind. Dabei sind bis zu einem gewissen Mass Abweichungen von den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erreicht und nachgewiesen werden kann. Wichtig ist: Der Gestaltungplan ist noch keine Baubewilligung. Gemeinde und Kanton prüfen den Entwurf intensiv, bevor sie ihn zuerst zur öffentlichen Mitwirkung und schliesslich im Rahmen des Einwendungsverfahrens öffentlich auflegen. Die Bevölkerung von Rheinfelden kann einen Gestaltungsplan also zweimal, zuerst während des Mitwirkungsverfahrens und später während des darauffolgenden Einwendungsverfahrens einsehen und sich dazu äussern. Nach der Prüfung und Behandlung der Rückmeldungen wird der Gestaltungsplan durch den Gemeinderat beschlossen und vom Kanton genehmigt. Erst damit werden sie rechtskräftig und für alle verbindlich.
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher Mitwirkung und Einwendungsverfahren?
Die Mitwirkung ist eine Information für die Bevölkerung und dient dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen. Ein sorgfältig durchgeführtes Mitwirkungsverfahren hilft, zeit- und kostenintensive Rechtsmittelverfahren zu vermeiden und die Planung breit abzustützen. Das Verfahren ist einfach und ohne formelle Anforderungen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die weitere Planung erfahrungsgemäss gewinnbringend.
Die Mitwirkung ist vom Einwendungsverfahren zu unterscheiden. Das Einwendungsverfahren ist Teil des Rechtsschutzverfahrens. Mittels öffentlicher Auflage (30 Tage) und der Möglichkeit zu Einwendungen ist der Rechtsschutz gewährleistet. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde erhoben werden.
Warum braucht es drei verschiedene Gestaltungspläne für das Entwicklungsgebiet Neue Mitte?
Die drei Gebiete gehören verschiedenen Grundeigentümerschaften, die unterschiedliche Planungshorizonte haben. Zudem weichen die Nutzungsabsichten in den drei Perimetern voneinander ab. Indem man aber diese drei Gestaltungspläne zusammen denkt, sichert man für den Ort eine hohe Qualität, von der die Bevölkerung von Rheinfelden einst profitieren wird.
Ein Gestaltungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung eines Projektes. Beim Gestaltungsplan Bahnhofsaal bildet das Richtprojekt des Büros Nissen Wentzlaff Architekten die Grundlage des Gestaltungsplans. Ein Gestaltungsplan setzt die Leitplanken für die zukünftigen Bauprojekte und sichert die Qualität der Entwicklung. Gestaltungspläne enthalten Bestimmungen zur Einpassung und Qualität der Überbauung, Volumen, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Lärmschutz und so weiter, die speziell auf das betroffene Areal und die Umgebung zugeschnitten sind. Dabei sind bis zu einem gewissen Mass Abweichungen von den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erreicht und nachgewiesen werden kann. Wichtig ist: Der Gestaltungplan ist noch keine Baubewilligung. Gemeinde und Kanton prüfen den Entwurf intensiv, bevor sie ihn zuerst zur öffentlichen Mitwirkung und schliesslich im Rahmen des Einwendungsverfahrens öffentlich auflegen. Die Bevölkerung von Rheinfelden kann einen Gestaltungsplan also zweimal, zuerst während des Mitwirkungsverfahrens und später während des darauffolgenden Einwendungsverfahrens einsehen und sich dazu äussern. Nach der Prüfung und Behandlung der Rückmeldungen wird der Gestaltungsplan durch den Gemeinderat beschlossen und vom Kanton genehmigt. Erst damit werden sie rechtskräftig und für alle verbindlich.
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher Mitwirkung und Einwendungsverfahren?
Die Mitwirkung ist eine Information für die Bevölkerung und dient dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen. Ein sorgfältig durchgeführtes Mitwirkungsverfahren hilft, zeit- und kostenintensive Rechtsmittelverfahren zu vermeiden und die Planung breit abzustützen. Das Verfahren ist einfach und ohne formelle Anforderungen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die weitere Planung erfahrungsgemäss gewinnbringend.
Die Mitwirkung ist vom Einwendungsverfahren zu unterscheiden. Das Einwendungsverfahren ist Teil des Rechtsschutzverfahrens. Mittels öffentlicher Auflage (30 Tage) und der Möglichkeit zu Einwendungen ist der Rechtsschutz gewährleistet. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde erhoben werden.
Warum braucht es drei verschiedene Gestaltungspläne für das Entwicklungsgebiet Neue Mitte?
Die drei Gebiete gehören verschiedenen Grundeigentümerschaften, die unterschiedliche Planungshorizonte haben. Zudem weichen die Nutzungsabsichten in den drei Perimetern voneinander ab. Indem man aber diese drei Gestaltungspläne zusammen denkt, sichert man für den Ort eine hohe Qualität, von der die Bevölkerung von Rheinfelden einst profitieren wird.
Kontakte
Entwicklungsgebiet Neue Mitte:
Stadtbauamt Rheinfelden
Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
Tel. +41 61 835 52 55
stadtbauamt@rheinfelden.ch
Gestaltungsplan Bahnhofsaal:
Realstone SA
Beckenhofstrasse 6
8006 Zürich
tel: +41 58 262 00 45
www.realstone.ch
Gestaltungsplan Bahnhof:
SBB AG
Immobilien – Development
Vulkanplatz 11, Postfach, 8048 Zürich
Telefon +41 79 123 28 60
www.sbb.ch
Gestaltungsplan Roniger-Park:
Beat Rösch
Stiftungsrat Stiftung Roniger
c/o Stauffer Rösch AG
Dornacherstrasse 192
4053 Basel
Telefon +41 79 481 00 92
b.roesch@staufferroesch.ch
Kommunikation:
s2r gmbh
Limmatstrasse 215
8005 Zürich
Telefon +41 44 350 30 20
www.s2r.gmbh
Stadtbauamt Rheinfelden
Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
Tel. +41 61 835 52 55
stadtbauamt@rheinfelden.ch
Gestaltungsplan Bahnhofsaal:
Realstone SA
Beckenhofstrasse 6
8006 Zürich
tel: +41 58 262 00 45
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Gestaltungsplan Bahnhof:
SBB AG
Immobilien – Development
Vulkanplatz 11, Postfach, 8048 Zürich
Telefon +41 79 123 28 60
www.sbb.ch
Gestaltungsplan Roniger-Park:
Beat Rösch
Stiftungsrat Stiftung Roniger
c/o Stauffer Rösch AG
Dornacherstrasse 192
4053 Basel
Telefon +41 79 481 00 92
b.roesch@staufferroesch.ch
Kommunikation:
s2r gmbh
Limmatstrasse 215
8005 Zürich
Telefon +41 44 350 30 20
www.s2r.gmbh